Foto Dagmar Geue

Leistungen

Homöopathische Erstanamnese (140 €)

Eine homöopathische Erstanamnese ist sehr umfangreich und dauert ca.
2 Stunden. Im Preis bereits enthalten ist das homöopathische Mittel, das Sie von mir nach Aufnahme und Auswertung aller benötigten Informationen bekommen.

Um eine gründliche und ausführliche Anamnese durchführen zu können, wären folgende Informationen sehr hilfreich:

  • chronologische Aufstellung des Verlaufes aller bekannten persönlichen Krankheiten
  • in der Vergangenheit in der Familie aufgetretene Erkrankungen (z. B. Krebs,Tuberkulose, Geistes- und Suchtkrankheiten, Suizide, Rheuma, Erbkrankheiten etc.)
  • vorgenommene Impfungen und evtl. Impfreaktionen
  • Auffälligkeiten und Besonderheiten im Verlauf der Schwangerschaft der Mutter
  • Liste aktueller oder früher eingenommener Medikamente, evtl. mit Nebenwirkungen

 

Homöopathische Erstanamnese für Kinder bis 12 Jahre (80 €)

Da die Krankengeschichten bei Kindern meist deutlich kürzer sind, dauert eine homöopathische Erstanamnese bei Kindern bis zu 12 Jahren oft nur
1 -  1,5 Stunde. Auch hier versteht sich der Preis incl. des von mir ermittelten homöopathischen Mittels für Ihr Kind.

 

Jede folgende homöopathische Behandlung (50 €)

Folgebehandlungen werden etwa 4-6 Wochen nach der Erstanamnese stattfinden. Je nach Verlauf werden die Abstände dann größer.

 

Beratung bei akuten Beschwerden, auch telefonisch (20 €)

Eine Beratung – sei sie persönlich oder telefonisch – wird mit 20,00 € berechnet. Darin enthalten ist das evtl. zu verabreichende homöopathische Mittel.

 

Hausbesuche

Falls Sie das wünschen, übernehme ich auch Hausbesuche. Im Stadtgebiet Chemnitz berechne ich dafür ein Wegegeld in Höhe der tatsächlich angefallenen Fahrtkosten. Außerhalb von Chemnitz wird pro angefangener Stunde ein Wegegeld von 15,00 € fällig.  

 

Zahlungsweise

Die Kosten für eine Behandlung sind sofort im Anschluss an die Sprechstunde in bar zu begleichen. Für eine eventuelle Erstattung bei Ihrer privaten Krankenversicherung, Krankenkasse oder Beamten Beihilfestelle bekommen Sie von mir eine Rechnung, mit der Sie Ihre Ansprüche geltend machen können. Da die Gebühren einer Behandlung beim Heilpraktiker nicht in jedem Fall von Ihrer Krankenversicherung erstattet werden, sollten Sie deshalb bereits vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung über eine eventuelle Erstattung sprechen!

 

Gutschein

Suchen Sie noch nach einem Geschenk zu einem bestimmten Anlass oder als kleines Dankeschön? Möchten Sie jemandem das Thema
"Klassische Homöopathie" näherbringen, ihm etwas Gutes tun oder einfach eine Freude bereiten?
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Sprechen Sie mich bei Bedarf einfach darauf an.